A102 Schusswaffen aus fünf Jahrhunderten Teil 3: Ordonnanzwaffen

6 | INFORMATION Liebe Kunden, bitte beachten Sie beim Erwerb von in Deutschland besitzkartenpflichtigen Waffen: Um nach Zahlungseingang einen schnellstmöglichen Versand veranlassen zu können, bitten wir: • unsere deutschen Kunden: Die Novelle des deutschen Waffengesetzes zum 01.09.2020 hat mit dem Inkrafttreten des Nationalen Waffenregisters (NWR) zu gravierenden Änderungen geführt. Seither dürfen wir WBK-pflichtige Schusswaffen nur noch gegen Nachweis Ihrer gültigen NWR-IDs überlassen. Daher benötigen wir Ihre persönliche NWR-ID (beginnt immer mit „P“), sowie die NWR-ID Ihrer waffenrechtlichen Erlaubnis (beginnt immer mit „E“), in die die erworbene Waffe eingetragen werden sollen. Die NWR-IDs von Gewerbetreibenden beginnen mit „F“. Sollten Sie noch nicht über diese NWR-IDs verfügen, beantragen Sie so schnell wie möglich bei Ihrer zuständigen waffenrechtlichen Behörde die Ausstellung Ihres „Stammdatenblattes“ mit den NWR-ID Nummern für Person und WBK. Mit der direkten Meldung der Überlassung an das NWR entfällt auch der Eintrag in Ihre Erwerbsberechtigung, deren Originale wir nicht mehr benötigen – die Übersendung einer guten Kopie ist ausreichend. Als Überlassungsdatum melden wir das Versanddatum. Dieses finden Sie auf dem Begleitschreiben zu Ihrem Paket auf dem Stempel „Überlassungsdatum ist Versanddatum“. Bitte beachten Sie die Frist von 14 Tagen, ab Überlassungsdatum, um die Waffe(n) bei Ihrer zuständigen Behörde anzumelden. • unsere Kunden innerhalb der Europäischen Gemeinschaft: Senden Sie uns die von Ihrer Behörde genehmigte EU-Einfuhrbewilligung oder die Adresse Ihres Waffenhändlers, über den Sie einführen wollen. Die Verzögerungen beim Erwerb von in Deutschland besitzkartenpflichtigen und in Ihrem Land frei erwerbbaren Waffen aufgrund der strengen deutschen Rechtsvorschriften bitten wir zu entschuldigen. Wir würden Ihnen hierfür die Einfuhr über Ihren Waffenhändler empfehlen. • unsere Kunden außerhalb der Europäischen Gemeinschaft: Senden Sie uns Ihre nationale Einfuhrbewilligung, die Voraussetzung für die Erteilung einer deutschen Ausfuhrgenehmigung ist, zusammen mit dem von Ihnen unterschriebenen „End-Use Certificate“, das wir Ihnen zusammen mit der Auktionsrechnung zuschicken werden. • unsere Kunden in den USA und Kanada: bitten wir insbesondere, Ihre nationalen und regionalen Einfuhrbestimmungen zu überprüfen und im Zweifelsfall Ihren Waffenhändler und Importeur, über den eine Einfuhr zu erfolgen hat, zu Rate zu ziehen. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass in Einzelfällen die Bearbeitung von Exportanträgen durch deutsche Behörden bis zu 6 Wochen dauern kann. Unsere Postanschrift: Hermann Historica GmbH Bretonischer Ring 3, 85630 Grasbrunn / München - Deutschland Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung unter: Tel.:+49-89-54 72 64 9-0 Fax:+49-89-54 72 64 9-999 E-mail: contact@hermann-historica.com Dear Clients, please pay attention to the following points on the purchase of firearms requiring an ownership permit in Germany: In order to arrange shipment as quickly as possible after receipt of payment, we ask you to complete the following: • Foreign clients with a German “Waffenbesitzkarte“: Send us the original as well as a copy of your identity card. Please make sure that you include all the new identification numbers as per the 2020 Gun Act (WaffG: NWR-IDs): this includes your personal NWR-ID and the NWR-ID for your gun permit.

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